Sie haben mittlerweile einen hochwertigen Hausrat und Sie suchen die für sie ideale
Hausratversicherung? Dazu ist es notwendig wichtige Versicherungsbegriffe zum Thema
Hausrat zu verstehen. Denn nur wer weiß was alles versichert werden kann und muss, der
kann seinen Hausrat allumfassend versichern. Komplexe Hausratbegriffe, wie
Elementarschäden, Überspannungsschäden und Unterversicherung sollten im Vorfeld genau
verstanden werden, damit Sie alles richtig versichern.
Zum einen gibt es die
Elementarschäden. Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur
hervorgerufen werden. Einfach ausgedrückt ist ein Elementarschaden am Hausrat, ein
Schaden der durch die Elemente hervorgerufen wird. Von Bedeutung sind in unseren Breiten
wohl am ehesten, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Oftmals
sind auch Erdbeben und Vulkanausbrüche bedacht, die jedoch hier in Deutschland eher eine
untergeordnete Rolle spielen dürften. Elementarschäden sind regelmäßig ausdrücklich in die
Hausratversicherung einzuschließen, da eine Bedrohung durch Naturereignisse ein massiv
gesteigertes Risiko für die Versicherungen bedeutet. Abschließend muss jedoch erwähnt
werden, dass es Orte gibt an denen man sich nicht gegen einzelne Elementarschäden
versichern kann. Ein gutes Beispiel sind hier Wohnungen, die in Überschwemmungsgebieten
liegen (z.B. an Gebieten am Rhein, Main usw.). Solche können regelmäßig nicht einer
Elementarschadenoption innerhalb einer Hausratsversicherung gegen Überschwemmung
versichert werden.
Oftmals braucht man hier eine besondere Versicherung mit entsprechend
hoher Prämie. Ein weiterer Schadensaspekt sind die Überspannungsschäden.
Überspannungsschäden betreffen die elektrischen Geräte im Haushalt des Versicherten. Steigt
beispielsweise durch Blitzschlag die Spannung in den elektrischen Leitungen kurzfristig an
kann dies leicht den Fernseher oder andere teure Elektrogeräte zerstören. Da es sich auch hier
regelmäßig um ein schwer kalkulierbares Risiko für den Versicherer bedeutet und der
Nachweis im Schadensfall nicht ganz unproblematisch ist, sind diese Schäden ausdrücklich
zu versichern. Selbst wenn viele aktuelle Hausratstarife Überspannungsschäden mit
einschließen, so ist der Versicherungsschutz noch als prozentualer Anteil der
Versicherungssumme zu definieren.
Ein weiterer Schadensfall kann durch Glasbruch
auftreten. Glas stellt im Rahmen der Hausratversicherung einen Sonderfall dar, da hier oft
Sonderregelungen der Versicherungen greifen. Entweder ist Glas standardmäßig nur gegen
gewisse Gefahren versichert (bei Brand oder Explosion) oder gewisse Glasarten sind von der
Versicherung ausgeschlossen. So wird oftmals, selbst bei ausdrücklichem Einschluss von
Glasbruch in die Versicherung lediglich sogenanntes einfaches Glas versichert. Dies alles
sollte man vor Abschluss einer Hausratversicherung genau überlegen, damit man später auch
wirklich einen umfangreichen Schutz im Schadensfalle hat. Viele Seiten im Internet bieten
heutzutage eine umfassende Information und meist oft auch gleich einen Tarifrechner, mit
dem Sie selbst Ihr individuelles Versicherungspaket selbst berechnen können. Vorherige
Information und Wissen sichert Ihnen später bares Geld.
Für mehr Informationen? Nutzen Sie doch unseren Berater-Service: hier
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.