Eine Unfallversicherung kann zwar keinen Unfall verhindern und sollte auch niemals zur
Sorglosigkeit verleiten. Aber wenn man Versicherungsleistungen und Versicherungssummen
überlegt auswählt, kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung sehr preiswert vor den
Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern. Besondere Bedeutung kommt dabei einer
ausreichend hohen Invaliditätsleistung zu. Auf andere Leistungen wie zum Beispiel Krankenhaustagegeld,
Schmerzensgeld oder Übergangsleistung kann man dagegen meist verzichten.
Egal ob Handwerker, Büroangestellter, Hausfrau oder Kind, vor einem Unfall ist niemand sicher.
Laut Statistik passieren die meisten Unfälle im Haushalt und in der Freizeit. Aber genau dort bietet
die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Achten Sie beim Vergleich der
Unfallversicherungen aber bitte nicht nur auf einen günstigen Beitrag, sondern auch auf gute
Versicherungsbedingungen. Dann werden Sie schnell feststellen, dass eine Unfallversicherung mit
guten Versicherungsbedingungen gar nicht teuer sein muss. Bei der privaten Unfallversicherung
gibt es einige wesentlichen Leistungsarten, auf die geachtet werden sollte. Die Invaliditätsleistung
ist die wesentlichste Leistungsart einer privaten Unfallversicherung. Die Höhe der Invaliditätsleistung
ist abhängig von der vereinbarten Grundinvaliditätssumme und dem Invaliditätsgrad.
Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, als Unfallfolge eine dauernde
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) ein, wird nach
dem Grad der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet. Die Invalidität muss innerhalb eines
Jahres nach einem Unfall eingetreten sein und vor Ablauf der in den jeweiligen
Versicherungsbedingungen festgelegten Frist ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Ein
weiterer wichtiger Faktor ist die Unfallrente. Einige Versicherer bieten ergänzend zu
Invaliditätsleistung noch eine lebenslange monatliche Unfallrente an. Diese wird jedoch meist erst
ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%, dann aber in der vollen, vereinbarten Höhe
ausgezahlt. Wird der Invaliditätsgrad jedoch unterhalb von 50% festgelegt, wird keine monatliche
Rentenzahlung fällig. Wichtig für die möglichen Hinterbliebenen ist die Todesfallleistung. Die
Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den
Folgen eines Unfalles verstirbt.
Eine geringe Todesfallsumme sollte aber in jedem Fall vereinbart
werden, da bis zur Höhe der Todesfallleistung ein Vorschuss gezahlt wird, wenn noch nicht
feststeht, wie hoch der Invaliditätsgrad nach Abschluss der Behandlungen sein wird. Weitere
Leistungen die bei einer privaten Unfallversicherung oftmals mit im Paket angeboten werden, sind
das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld. Zur Grundabsicherung aber sind diese Faktoren
nicht unbedingt von Bedeutung und können auch gerne für einen dafür geringeren Beitrag aus den
Leistungen fallen. Das gilt auch für die Kosten von kosmetischen Operationen. Grundsätzlich sollte
bei einer Prüfung eines Angebotes für eine Unfallversicherung die Invalidität, die Unfallrente und
die Todesfallleistung das Hauptaugenmerk auf sich ziehen.
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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.