Von vielen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gerne aus Kostengründen
oftmals als nicht wichtig erachtet. Doch die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung
in jedem Haushalt und sollte auf keinen Fall fehlen. Dabei ist es unwichtig, ob Sie Single
sind, Familie haben oder bereits im Seniorenalter sind. Sie sollten sich immer bewußt
machen, das bei einem durch Sie verschuldeten Schaden Sie mit Ihrem gesamten Vermögen
haften. Und wenn der Schaden hoch ist, dann auch im Notfall ein ganzes Leben lang.
Je nach Lebenssituation haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedene Angeboten zu wählen.
Fast alle Versicherer bieten Haftpflichtversicherungen ganz nach den persönlichen
Verhältnissen und Bedingungen des Versicherungsnehmers an. Sie erhalten
Privathaftpflichtversicherungen für Singles, Auszubildende, Familien oder auch speziell
abgestimmte Pakete für Senioren. Dabei sollten Sie allerdings auf einige wichtige
Versicherungseinschlüsse achten. Zum einem wäre dies die Ausfalldeckung. Mit dem
Einschluss der Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch selbst als
Geschädigter geschützt, wenn der Schädiger Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. Ein
Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer angefahren und stürzen unglücklich: schwerer
Beinbruch. Sie müssen wochenlang im Beruf aussetzen und haben enorme Kosten. Der
Radfahrer hat jedoch keine Privathaftpflicht und ist mittellos. Hier würde Ihnen Ihre eigene
Privathaftpflichtversicherung Ihren eigenen Schaden an Sie ersetzen.
Oder Sie müssen darauf
achten, das eine Deckung für deliktunfähige Kinder mit enthalten ist. Der Gesetzgeber sieht
nämlich vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch
teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Sollten die Eltern
keine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Dennoch bleibt meist eine sogenannte moralische Verpflichtung gegenüber
den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn oder Freunden.. Durch den Einschluss dieser
Klausel kann die Deliktunfähigkeit bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr - je nach
Versicherer auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Es wird dann in der
Privathaftpflicht nur noch geprüft, ob der Schaden im Rahmen der normalen Privathaftpflicht
versichert ist. Jedoch ersetzen die Versicherer oft nur begrenzte Summen (meist zwischen
20.000 und 30.000 Euro).
Für alle Familien ein Muss in der Privathaftpflichtversicherung.
Und ein weiterer wichtiger Faktor der berücksichtigt werden sollte, ist der Einschluss von
Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung. Wenn Sie etwa eine Mietwohnung
bewohnen und Sie beschädigen das Eigentum des Vermieters, haftet die Privathaftpflicht nur,
wenn auch Mietsachschäden eingeschlossen sind. Generell sind Schäden an geliehenen und
gemieteten Sachen in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Der Schaden darf jedoch nicht
allmählich entstanden sein, wie zum Beispiel tropfendes Wasser über einen Zeitraum von
mehreren Wochen. All dies sollten Sie vor Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung
genau prüfen und sich erst dann zum Abschluss entscheiden. Im Internet finden Sie viele
nützliche Hinweise zu diesem Thema.
Für mehr Informationen? Nutzen Sie doch unseren Berater-Service: hier
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.